
Lichtenwörth, 12.08.2025
Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates stellt gemäß § 46 Abs.3 NÖ GO 1973 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand, nämlich
„Maßnahmen ergreifen um das Kanal- und Abwassersystem zu überprüfen“
in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates (§ 35 Abs.22g NÖ GO 1973) aufzunehmen und begründet den Antrag wie folgt.
Bereits im September 2024 zeigte sich nach einem Platzregen, dass das Abwassersystem, insbesondere entlang der Hauptstraße und hier vor allem im Bereich des Gemeindeamtes, überlastet war. Es besteht der Verdacht, dass bei der Erneuerung der Hauptstraße sowie des Vorplatzes des Gemeindeamtes Versäumnisse aufgetreten sind. Am 13. Juli 2025 trat diese Problematik nochmals auf – diesmal in deutlich gravierenderem Ausmaß als im Vorjahr.
Aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen und der damit verbundenen Zunahme von Platzregen- und Starkregenereignissen ist eine dringende Überprüfung des Abwassersystems in der Marktgemeinde Lichtenwörth erforderlich. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sollen zudem besonders gefährdete Bereiche („Hotspots“) ermittelt und dokumentiert werden.
Für die SPÖ Gemeinderatsfraktion, GR Gerhard Wagner

Zukunft Lichtenwörth und die SPÖ Lichtenwörth haben gemeinsam für den Dringlichkeitsantrag „Maßnahmen ergreifen, um das Kanal- und Abwassersystem zu überprüfen“ gestimmt.
Dagegen stimmten Bürgermeister Zusag sowie FREI-LICH (FPÖ-nahe Bürgerliste), Vizebürgermeister Feichtinger und alle deren Mitglieder.
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