An den
Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth
Hauptstraße 1
2493 Lichtenwörth

03.06.2025

 

Abänderungsantrag


Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 03.06.2025
Zum Pkt. 13 Beschlussfassung über die Neuaufstellung der „Musikschule Lichtenwörth“
Antragsteller: Bürgermeister Manuel Zusag

1. Die Marktgemeinde Lichtenwörth tritt mit Ende des Musikschuljahres 2024/2025,
spätestens zum 31.12.2025 aus dem Musikschulverband Steinfeldklang aus.

Ist wie folgt abzuändern:

1. Die Marktgemeinde Lichtenwörth beabsichtigt aus dem Musikschulverband Steinfeldklang auszutreten. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung des Austrittes durch die zuständige Stelle in der NÖ Landesregierung. Weiteres wird von der Gemeinde Lichtenwörth dafür Sorge getragen werden, dass eine gleichwertige Alternative für die Lichtenwörther Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden kann. Jene neue Musikschule muss sich an den Kriterien und dem Leistungsspektrum der MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH orientieren. Damit soll die bisherige Qualität des Musikschulangebotes gewährleistet bleiben. Gleichzeitig wird auch das bisherige Preisniveau für die Inanspruchnahme von Leistungen abgesenkt oder sollte zumindest gleich bleiben. Eine finanzielle Mehrbelastung der Eltern von Kindern soll damit ausgeschlossen werden.

2. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth genehmigt die nachfolgende Leistungsvereinbarung,

Ist wie folgt abzuändern:

2. Die in diesem Antrag angeschlossene „Leistungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Lichtenwörth und dem Verein Musikschule Lutunwerde“ ist als möglicher Entwurf einer Absichtserklärung mit dem noch in Gründung befindlichen Verein Musikschule Lichtenwörth zu sehen. Erst sobald dieser Verein, den unter Punkt 1 dieses Abänderungsantrages angeführten Anforderungen entspricht, wird eine solche Leistungsvereinbarung ausgearbeitet und dem Gemeinderat erneut als Antrag zur Abstimmung gebracht werden.

Begründung

Zu 1.:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Lichtenwörth, Manuel Zusag, hat bereits eine Erklärung zu Ausscheiden aus dem Gemeindemusikschulverband „Steinfeldklang“ abgegeben.
Ein tatsächlicher Austritt ist aber erst durch die Bestätigung der dafür zuständigen Stelle im Land NÖ möglich bzw. wirksam.
Um die gegenwertig vorhandene Unsicherheit von bestgehenden oder sich neu bewerbenden Schülern zu begegnen, soll vorerst die bisherige Form des Zuganges zum Musikschulverband Steinfeldklang beibehalten und das auch so kommuniziert werden.
Sobald dann auch die neue Musikschule ihren Betrieb aufgenommen hat, sollen Anmeldungen der Gemeindebevölkerung angenommen werden.

Zu 2.:
Die im Antrag angeführte Leistungsvereinbarung zielt auf eine jährliche Zuwendung von bis zu
€ 140.000 (INDEXANGEPASST), ohne Befassung des Gemeinderates für einen Verein ab.
Erst darüber hinausgehend, ist die Zustimmung des Gemeinderates notwendig. Eine Deckelung der Fördersumme nach oben ist nicht vorgesehen.

Es befinden sich darin auch keinerlei Leistungsanforderungen oder Qualitätskriterien, außer vage und unbestimmt formulierte Passagen wie „qualitativ hochwertige Musikschulangebote für die Bevölkerung“.

Der Vertrag wird auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und enthält keinerlei Bestimmungen für die Möglichkeit einer Kündigung. Es kann lediglich im Falle grober Pflichtverletzung oder Zweckverfehlung die Förderung seitens der Gemeinde eingestellt werden.
Das würde bedeuten, dass die Marktgemeinde Lichtenwörth bei Erbringung der vertraglichen Leistung durch den Verein Musikschule Lutunwerde, niemals einseitig aus diesem Vertragsverhältnis aussteigen kann.

Ein solcher Vertrag ist nachteilig für unsere Marktgemeinde und alleine schon, aufgrund der fehlenden Kündigungsbestimmungen, unserer Auffassung nach, als sittenwidrig zu betrachten.

Für die SPÖ Gemeinderatsfraktion
GR Gerhard Wagner